Arrhythmogene ventrikuläre Kardiomyopathie
Diagnostik
Die Diagnosestellung bei einer arrhythmogenen rechtsventrikulären Kardiomyopathie erfolgt anhand von Kriterien, die von einer internationalen Task Force festgelegt wurden. Die aktuelle Version der Kriterien stammt aus dem Jahr 2010. Sie stellt eine Überarbeitung der 1994 veröffentlichen Version dar.
Der Katalog der aktuellen diagnostischen Kriterien (Major- und Minorkriterien) aus dem Jahr 2010 umfasst 6 Kategorien: Kontraktionsstörungen und strukturelle Veränderungen, histologische Veränderungen, EKG-Befunde und Arrhythmien.
Um die Diagnose stellen zu können, bedarf 2 Major-Kriterien, 1 Major- und 2 Minor-Kriterien oder 4 Minor-Kriterien. Eine Verdachtsdiagnose kann gestellt werden, wenn 1 Major- und 1 Minor-Kriterium oder 3 Minor-Kriterien vorliegen. Liegen nur 1 Major-Kriterium oder 2 Minor-Kriterien vor, so wird eine arrhythmogene rechtsventrikuläre Kardiomyopathie als möglich angesehen.
Die genetische Diagnostik dient der Diagnosesicherung und hilft, den Krankheistverlauf abzuschätzen.
Das Vorgehen wirkt auf den ersten Block kompliziert. Im Rahmen von Überarbeitungen werden wir die Diagnostik ausführlicher besprechen.
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